Rechtliches

Sind Rabatte oder Zuwendungen für Bewertungen zulässig?

Viele Shopbetreiber sind sich über die Wirksamkeit positiver Bewertungen bewusst und bitten ihre Kunden daher um die Abgabe einer Bewertung bei einem Bewertungsportal wie ShopVote.de. Aus vielen Gesprächen mit Shopbetreibern ist mir bekannt, dass es nicht immer ganz einfach ist, Kunden zur Abgabe einer Bewertung zu motivieren.

Einige Shopbetreiber mögen in diesem Zusammenhang auf die Idee kommen, ihren Kunden einen Rabatt oder sonstige Zuwendungen für die Abgabe einer Bewertung zu versprechen. So zumindest hatte es ein Shopbetreiber aus Nordrhein-Westfalen gemacht: Im Rahmen eines Newsletters hatte der Shopbetreiber seinen Kunden einen Rabatt von 10%, in speziellen Fällen sogar 25%, auf den Warenwert der letzten Bestellung für die Abgabe einer Bewertung versprochen.

Ein Mitbewerber wehrte sich dagegen mit einer Abmahnung, weil er hierin eine wettbewerbswidrige Handlung sah. Letztlich hatte das Oberlandesgericht Hamm über die Zulässigkeit der Bewertungen zu entscheiden. Das OLG Hamm stellte in seinem Urteil (Az. I-4 U 136/10) klar: (continue reading…)


BGH hat entschieden: Hinsendekosten sind bei Widerruf zu erstatten

Mit dem heutigen Urteil des BGH (Urteil vom 07.07.2010, Az.: VIII ZR 268/07) hat sich dieser dem EuGH angeschlossen, wonach die Hinsendekosten im Falle des Widerrufs dem Verbraucher zu erstatten sind. Dazu ein Auszug aus der entsprechenden Pressemitteiling des BGH (Quelle: Pressemitteilung BGH 139/2010 vom 07.07.2010 – http://bit.ly/arKFZW):

Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass ein Verkäufer von Waren im Fernabsatzgeschäft einen Verbraucher nicht mit den Versandkosten für die Hinsendung der Ware an den Verbraucher belasten darf, wenn dieser von seinem Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch macht. [...]

und weiter…

[...] Dies hat der EuGH bejaht und zur Begründung ausgeführt, dass mit Artikel 6 der Fernabsatz-Richtlinie eindeutig das Ziel verfolgt wird, den Verbraucher nicht von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten. Deshalb liefe eine Auslegung, nach der es den Mitgliedstaaten der Europäischen Union erlaubt wäre, eine Regelung vorzusehen, die dem Verbraucher im Fall eines solchen Widerrufs die Kosten der Zusendung in Rechnung stellt, diesem Ziel zuwider (EuGH, Urteil vom 15. April 2010 – Rs. C-511/08, NJW 2010, 1941). [...]


Kooperation zwischen ShopVote.de und Protected Shops

pm_ps_svp.jpgDie Protected Shops GmbH (siehe Blog-Eintrag September ’09) bietet Shopbetreibern den Service, ihren Shop mit stets aktuellen und rechtskonformen Texten auszustatten. Alle über Protected Shops angebotenen Texte werden regelmäßig an die jeweils gültige Rechtsprechung angepasst. Erhält der Shop dennoch eine Abmahnung, steht Protected Shops dem Shopbetreiber mit der Haftungsübernahmegarantie zur Seite.

Durch die Kooperation beider Unternehmen kann ShopVote.de Betreibern von Online-Shops neben seinem kostenlosen und unabhängigen Bewertungssystem ein weiteres wichtiges Instrument für den erfolgreichen Betrieb eines Online-Shops zur Verfügung stellen.

Zum Auftakt der Kooperation erhalten die bei ShopVote.de angemeldeten Online-Shops über den Händler-Login einen exklusiven Rabatt von 5 Euro auf den monatlichen Paket-Preis aller Premium-Pakete.  Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: http://www.shopvote.de/info_svps.php


Protected Shops – Schutz vor Abmahnungen

Abmahnungen: Kaum ein Thema, dass häufiger unter Shopbetreibern diskutiert wird. Laut einer Umfrage (14.07.09) der “Internet World Business” wurden bereits 45 Prozent der befragten Online-Händler in den letzten 12 Monaten abgemahnt.

Die Gründe für eine Abmahnung können vielfältig sein. Dazu zählen zum Beispiel häufig Fehler in der Widerrufsbelehrung oder in der Anbieterkennzeichnung. Werden Sie durch einen Mitbewerber aufgrund eines Fehlers abgemahnt, entstehen regelmäßig zusätzlich hohe Kosten, deren Höhe teilweise existenzbedrohend sein können.

Screenshot - Protected Shops GmbH

Die Firma “Protected Shops GmbH” aus Odenthal hat es sich zum Ziel gemacht, Shopbetreibern einen wirksamen Schutz gegen Abmahnungen anzubieten. In drei verschiedenen kostenpflichtigen Paketen werden dem Shopbetreiber in verschiedenem Umfang die Grundlagen für einen rechtssicheren Online-Shop zur Verfügung gestellt.

Auszug aus der Pressemitteilung – Protected Shops GmbH vom 19.08.09:

„Wir wollen, dass alle Online Händler preiswert rechtssichere Texte verwenden können“,erklärt Oliver Korpilla, Geschäftsführer von Protected Shops. „Häufig kommt es auch auf Geschwindigkeit an. Deshalb sind schon wenige Minuten nach der Anmeldung AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsbelehrungen und Impressum für den Kunden verfügbar“, so Korpilla weiter.

Sie werden informiert, wenn die Texte aktualisiert wurden. So stehen Ihnen stets die aktuellen und rechtssicheren Texte zum Abruf im Protected Shops Portal zur Verfügung. Und sollte doch mal etwas schief gehen, steht Ihnen Protected Shops mit seiner Haftungsübernahme zur Seite:

Sollten Sie dennoch einmal eine Abmahnung erhalten, lassen wir diese von den spezialisierten Anwälten unserer Kooperations-Kanzlei prüfen. Sollte eine Abmahnung berechtigt sein, sichern wir Sie über unsere Haftungsübernahmegarantie ab…

Protected Shops arbeitet mit der renomierten IT-Recht Kanzlei zusammen. Alle bereitgestellten Texte werden von den Anwälten der Kanzlei vorher geprüft und freigegeben.

Fazit: Wer ein Online-Business betreibt und noch nicht über geprüfte und rechtssichere Texte wie AGB, Impressum oder Widerrufsbelehrung verfügt, sollte unbedingt einen Blick auf das Angebot der Protected Shops GmbH werfen. Abmahnungen können die unternehmerische Existens gefährden. Daher sind die preiswerten Schutzpakte (inklusive der Haftungsübernahme) durchaus attraktive Angebote, deren Inhalt und Leistung die Grundlage für den erfolgreichen Betrieb eines Online-Business bilden.


Kostenloses E-Book zum Internet-Recht

Die aktuelle Version (Stand: März 2009) des Skriptum “Internetrecht” von Prof. Dr. Thomas Hoeren; Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht steht zum Download bereit.

Link: http://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/materialien/materialien.html

Das Dokument ist meines Erachtens ein must-have für alle diejenigen (gerade auch Laien), die sich mit dem Internet-Recht vertraut machen wollen oder vielleicht sogar auch schon vertraut sind. Es bietet einen umfangreichen Überblick und Erklärungen zu den wichtigsten rechtlichen Aspekten, mit denen z.B. Webmaster oder Online-Shopbetreiber täglich konfrontiert werden.

Für mich ein Grundlagen-Dokument und daher eine ganz klare Leseempfehlung!

Freundliche Grüße
Dirk Stuwe


Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

Immer häufiger findet man auf verschiedensten Webseiten einen scheinbar präventiven Text, der unter o.g. Überschrift vor kostspieligen Abmahnungen schützen soll. Doch welche Bedeutung hat die Verwendung dieses “Disclaimers”? (continue reading…)


Pflichtangaben für Online-Shops und kommerzielle Webseiten

Im Folgenden bieten wir Ihnen eine Übersicht weiterführender Links zum Thema “Pflichtangaben für Online-Shops und kommerzielle Webseiten“: (continue reading…)


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