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Update

Online-Händler sollten immer darauf achten, ihren Online-Shop neben den bekannten gesetzlichen Bestimmungen auch grundsätzlich verbraucherfreundlich zu gestalten. Wer seinen Online-Shop verbraucherfreundlich und transparent gestaltet hat, kann das ab sofort auch seinen Besuchern zeigen. ShopVote.de führt dazu eine Prüfung durch.

ShopVote.de zeichnet verbraucherfreundliche Online-Händler dafür mit dem ButtonReady-Logo aus und stellt danach eine entsprechende Grafik zur Verfügung. Das ButtonReady-Logo darf von Shops verwendet werden, die gegenüber ShopVote.de u.a. per Screenshot angezeigt haben, dass sie nach Maßstab von ShopVote.de die Anforderungen an einen verbraucherfreundlichen Shop vorbildlich umgesetzt haben. Wie Shopbetreiber ihren Shop prüfen lassen können, steht in der 5-Schritte Anleitung zum ButtonReady-Logo.

3 Antworten auf “Das erste ButtonReady-Logo von ShopVote.de

  1. Guten Tag!

    Ich habe eine Frage zum neuen „Button-Logo“: So viel ich weiß, ist es nicht zulässig mit „Selbstverständlichkeiten“ zu werben. In diesem Falle würde ich meiner Ansicht nach damit werben, dass ich mich an geltende Gesetze halte, was eine selbstverständlichkeit darstellt.

    Ist die Sache rechtlich abgeklärt worden?

  2. Hallo Manu,

    bereits gestern wurden aufgrund eigener Bedenken in den Texten zum Logo Änderungen vorgenommen, die klarstellen, dass sich die Verwendung des Logos NICHT allein auf die Selbstverständlichkeit eines „Kaufen“-Buttons bezieht.

    Vielmehr wird in Verbindung mit der Prüfung des vom Shopbetreiber übermittelten Screenshots, den bei der Shopanmeldung bei ShopVote.de hinterlegten Daten zzgl. deren Abgleich mit den im Shop angegebenen Daten, einer Prüfung des Umfangs der Preisangaben und der Aktivität des Online-Shops bei ShopVote.de ein Prüfergebnis in Bezug auf die Verbraucherfreundlichkeit abgeleitet, dass mit Genehmigung der Nutzung des ButtonReady-Logo von ShopVote.de als „positiv“ signalisiert wird.

    Darüber hinaus hat das Logo nunmehr die zusätzliche Beschriftung „Geprüfter Shop“ erhalten, der dem Nutzer signalisiert, dass ein Online-Shop, der diese Grafik benutzt, eine Prüfung durchlaufen hat.

    Um die Klarheit beizubehalten, habe ich den ersten Absatz des Artikels entfernt.

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