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Einmalige Feedback-Anfrage ist keine Werbung und daher zulässig

Neuerdings geistern durch die Online-Welt Berichte, die davor warnen, Kunden ohne vorherige Zustimmung eine Feedback-Anfrage zur Abgabe einer Bewertung zuzusenden. Meiner Meinung nach haben die Autoren das Urteil des LG Coburg (Urteil vom 17.2.2012, Az. 33 S 87/11) entweder falsch verstanden oder schlicht übersehen. In seinem Urteil hat das LG Coburg ganz unmissverständlich klargestellt: