Home » Allgemeines » Sind Rabatte oder Gutscheine für Bewertungen zulässig?

Viele Shopbetreiber sind sich über die Wirksamkeit positiver Bewertungen bewusst und bitten ihre Kunden daher um die Abgabe einer Bewertung bei einem Bewertungsportal wie ShopVote.de. Aus vielen Gesprächen mit Shopbetreibern ist mir bekannt, dass es nicht immer ganz einfach ist, Kunden zur Abgabe einer Bewertung zu motivieren.

Einige Shopbetreiber mögen in diesem Zusammenhang auf die Idee kommen, ihren Kunden einen Rabatt oder sonstige Zuwendungen für die Abgabe einer Bewertung zu versprechen. So zumindest hatte es ein Shopbetreiber aus Nordrhein-Westfalen gemacht: Im Rahmen eines Newsletters hatte der Shopbetreiber seinen Kunden einen Rabatt von 10%, in speziellen Fällen sogar 25%, auf den Warenwert der letzten Bestellung für die Abgabe einer Bewertung versprochen.

Ein Mitbewerber wehrte sich dagegen mit einer Abmahnung, weil er hierin eine wettbewerbswidrige Handlung sah. Letztlich hatte das Oberlandesgericht Hamm über die Zulässigkeit der Bewertungen zu entscheiden. Das OLG Hamm stellte in seinem Urteil (Az. I-4 U 136/10) klar:

[…] Bei so zustande gekommenen Beurteilungen handelt es sich um wettbewerbswidrige, bezahlte Empfehlungen. Wird mit Kundenempfehlungen und anderen Referenzschreiben geworben, darf das Urteil des Kunden grundsätzlich nicht erkauft sein. […]

Das Gericht erwartet zumindest, dass Verbraucher darauf hingewiesen werden, wenn Bewertungen vom Shopbetreiber „erkauft“ wurden:

[…] Die Verwendung bezahlter Zuschriften ist unzulässig, wenn auf die Bezahlung – wie hier – nicht ausdrücklich hingewiesen wird […]

und führt weiter aus:

[…] Ist die lobende Äußerung über das Produkt dagegen „erkauft“, ohne dass auf die versprochene Gegenleistung hingewiesen worden ist, wird der Verkehr irregeführt (OLG Hamburg GRUR 1979, 246). […]

Zwar ist das Urteil des OLG Hamm noch nicht rechtskräftig, aber durchaus nachvollziehbar. In letzter Instanz wird sich hierzu noch der Bundesgerichtshof äußern müssen.

Fazit: Auch wenn das Urteil bislang noch nicht rechtskräftig ist, macht die Begründung des Oberlandesgerichtes Hamm deutlich, warum Bewertungen grundsätzlich nicht erkauft werden sollten. Derartige und vor allem nicht gekennzeichnete Bewertungen sind als irreführend und damit als wettbewerbswidrig einzustufen und stellen nicht zuletzt die Glaubwürdigkeit des Online-Shops in Frage.

Shopbetreiber, die Ihre Kunden über Rabatte oder Zuwendungen zu einer Bewertungsabgabe motivieren, setzen sich der Gefahr aus, abgemahnt zu werden. Es sollte daher grundsätzlich von einer solchen Vorgehensweise abgesehen werden, denn meist genügt schon eine freundlich formulierte E-Mail, um sich von seinen Kunden ein Bewertungsfeedback einzuholen.

6 Antworten auf “Sind Rabatte oder Gutscheine für Bewertungen zulässig?

  1. Richtig so!
    Wir haben auch erst 11 Bewertungen.
    Die sind jedoch auch echt und nicht gekauft.
    Wenn ein Kunde wirklich zufrieden ist, sucht er auch eine möglichkeit zu bewerten!

  2. Hallo Herr Stuwe,
    vielen Dank für diesen tollen Artikel. Ich finde es auch nicht richtig, wenn sich Shops ihre Kundenbewertungen durch Rabatte erkaufen. Es ist durchaus sehr schwierig einen Kunden freiwillig zur Bewertung zu bringen. Zumal die meisten Bewertungssysteme sehr zeitraubend sind.

  3. Naja ich sag mal wenn von 100 kunden nur 2 eine bewertung abgeben find ich das nicht toll ich spielte auch schon mit dem gedanken gutscheine zu geben ( das werd ich jetzt natürlich nicht mehr in betracht ziehen )

    trotzdem finde ich es schade
    wenn kunden auf die seite kommen und sehen das der shop erst 2 bewertungen hat dann verlässt er die seite ohne kauf und sucht ich einen shop der mehr bewertungen hat.
    weil der kunde denkt das ein anderer shop vertrauenswürdiger ist.

    d.h. werbung mit 2 bewertungen sind meiner meinung nach schlechter als garkeine bewertung.

  4. Die Erfahrung, dass die Bewertungen auf den Portalen zu zeitaufwendig und zu kompliziert sind, haben wir auch gemacht. Das gilt in diesem Falle für ShopVote, da wir nur ShopVote nutzen. Die jenigen, die sich dazu durchringen konnten, waren super misstrauisch dem Bewertungsformular gegenüber. Fast alle hatten Angst dabei ein Abo abzuschließen, oder ähnliches. Ich weiß zwar nicht wie sie darauf kommen, aber diese Rückmeldung hatten wir mehrfach. Auch weiß ich von wenigsten zwei Kunden, dass ihre Bewertungen niemals in ShopVote aufgetaucht sind. Klar ist, dass die Bitte abermals zu bewerten,bin solchen Fällen nutzlos ist. Wir sind bereits am Überlegen, ob wir die ganze Sache noch aktiv angehen sollen. Was nützt einem ein Bewertungsportal, dem unsere Kunden nicht trauen, sondern irgendeine Abzocke dahinter vermuten, auch wenn dem nicht so ist. Aber irgendwo her muß dieser Eindruck ja herkommen. Ich vermute, das es an dem Prämiensystem liegt. So mal ins Blaue geschossen. Ist ja auch so etwas wie Bewertungskauf, wenn man ehrlich ist.

    • Hallo Andreas, Hallo Delwin Dark,
      ich kann Eure Argumente gut nachvollziehen. Ich habe mich bereits in den vergangenen Wochen mit weiteren Shopbetreibern zum Thema „Bewertungsformular“ und Usability ausgetauscht. Hier muss ich selbstkritisch einsehen, dass das Formular den durchschnittlichen Kunden scheinbar überfordert und schlecht bedienbar ist. Hier gilt es, Verbesserungen einzuführen.

      Daher hier schon die Ankündigung: Innerhalb der nächsten 14 Tage wird ein deutlich verbessertes Formular verfügbar sein. Einige Shopbetreiber konnten sich das neue Formular bereits in der Testversion ansehen. Es wird erheblich weniger Pflichtangaben geben und sogar die Mindestzeichenlänge für Berichte wird wegfallen. Außerdem wird es übersichtlicher und leichter zu bedienen sein.

      Wer seinen Shop bei ShopVote.de eingetragen und ebenfalls Interesse an einem ersten Blick auf das Formular hat, ist herzlich eingeladen, sich kurz an mich zu wenden, damit wir einen gemeinsamen Blick darauf werfen können.

  5. Sollte wohl eine verkaufsfördernde und zugleich bewertungsabgabefördernde Maßnahme sein, die nach hinten losging.
    Besser wäre es dem Kunden einen Nachlass sofort aufzuzeigen, beispielsweise über Preisreduzierung im Shop (alter VK/ Neuer VK), Staffelpreise oder über eine Frei Haus Grenze.

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