Home » Allgemeines » Irreführung durch gefilterte Veröffentlichung von Bewertungen

Ein Bewertungsportal und die darüber gesammelten Bewertungen sollen Shopbetreibern dazu dienen, das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen. Aber Vorsicht: Auch die Wahl des Bewertungsportals sollte gut überlegt sein – denn:

„Verspricht ein Bewertungsportal „garantiert echte Kundenmeinungen“, müssen alle Kundenmeinungen ungefiltert veröffentlicht werden, andernfalls liegt eine Irreführung vor“ – so der Titel des Beitrags der IT-Recht Kanzlei, der sich mit einem entsprechenden Urteil (Az.: 25 O 54/11) des Landgerichtes Duisburg vom 21.03.2012 beschäftigt.

http://www.it-recht-kanzlei.de/Kundenbewertungen-ungefilterte-Veroeffentlichung.html