ShopVote.de hat mit der IT-Recht Kanzlei (Rechtsanwälte Keller-Stoltenhoff, Keller) aus München eine engere Zusammenarbeit beschlossen. Die IT-Recht Kanzlei hat sich auf die Beratung in den Bereichen des E-Commerce-Rechts, des Internet- und Domainrechts, des Markenrechts und des IT-Vertrags- und Vergaberechts spezialisiert.
Die Website der IT-Recht Kanzlei hat sich in den vergangenen Jahren zur umfangreichen Informationsquelle für Rechtsfragen rund um das Thema Internet entwickelt. Das Informationsangebot wird durch den Schutzpakete-Service ergänzt, der auf die Bedürfnisse von Online-Händler zugeschnitten ist und sie unterstützt, ihre Angebote rechtssicher zu gestalten.
Besonders hervorzuheben ist, dass die Beiträge zu den einzelnen Rechtsproblematiken sehr ausführlich, aber trotzdem für den juristischen Laien verständlich und nachvollziehbar geschrieben werden. So ist es für Online-Händler z.B. möglich, sich detailliertes Wissen zu Fragen der Anbieterkennzeichnung, der Preisangabenverordnung oder der Widerrufsbelehrung anzueignen. Wie intensiv sich die IT-Recht Kanzlei mit den täglichen Fragen von Online-Händlern beschäftigt, zeigt u.a. die Artikelserie „Bewertungsportale im Internet und ihre Auswirkungen aus rechtlicher Sicht„.
Welchen Nutzen haben Händler von der Kooperation? ShopVote.de wird künftig mit Hilfe der IT-Recht Kanzlei intensiver auf die rechtlichen Probleme rund um das Thema „Online-Verkauf“ eingehen. Händler erhalten somit einen Wissensvorsprung und können so z.B. rechtzeitig auf neue rechtliche Anforderungen reagieren. Über gemeinsame Partner-Aktionen werden wir Händlern die Möglichkeit geben, die kostenpflichtigen Angebote der IT-Recht Kanzlei und von ShopVote zu vergünstigten Konditionen nutzen zu können.
Ich freue mich über die neue Partnerschaft und sehe in der gegenseitigen Ergänzung von Fähigkeiten ein besonderes Potential, dass sich insbesondere für Händler, die bereits die Angebote der IT-Recht Kanzlei und/oder von ShopVote nutzen oder nutzen werden, bemerkbar machen wird.